Transportbezogener Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag, bei dem der Transport der Ware integraler Bestandteil des Vertrags ist. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Transport zu veranlassen und zu bezahlen (ggf. einschließlich Transportversicherung) bis zum vereinbarten Bestimmungsort und die Ware dort zu liefern. Der Gefahrenübergang erfolgt in der Regel mit der Übergabe an den Frachtführer bzw. am vertraglich vorgesehenen Ort der Lieferung; Versand- bzw. Transportbedingungen richten …
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