Fracht und Versicherung bis zum benannten Ort bezahlt
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Der Verkäufer entrichtet Fracht und Versicherungsbeitrag bis zum benannten Bestimmungsort. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Transportunternehmen übergeben wurde. Der Verkäufer muss eine Versicherung abschließen, die den vereinbarten Mindestdeckungsschutz (oft gemäß Institute Cargo Clauses) abdeckt, und sicherstellen, dass die Ware am benannten Ort ankommt.
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