Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 23. Juni 2026
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (COTIF)
Den einheitlichen Rechtsrahmen für den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr in Europa und angrenzenden Staaten zu schaffen – das ist der Kernzweck des COTIF (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr).
Kurzantwort
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Quelle: https://www.otif.org/en/legal-texts/cotif.html
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
115
Erwähnt in
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Definition & Erklärung
Den einheitlichen Rechtsrahmen für den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr in Europa und angrenzenden Staaten zu schaffen – das ist der Kernzweck des COTIF (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr). Das Übereinkommen wird von der OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr) verwaltet und regelt Haftung, Frachtdokumente, Zollabfertigungsverfahren sowie die Rechte von Versendern, Empfängern und Eisenbahnunternehmen. Operativ besonders bedeutsam ist das CIM-Regelwerk (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern), das den Frachtvertrag, den CIM-Frachtbrief und die Haftungsordnung definiert. Das COTIF gilt in rund 50 Mitgliedstaaten, die von Westeuropa bis nach Zentralasien und den Nahen Osten reichen. Nicht zu verwechseln ist es mit dem CIM/SMGS-Durchgangsfrachtbrief, einem separaten Instrument für den Übergang zwischen europäischen und postsowjetischen Eisenbahnsystemen.
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