In Frankreich gelten für Übermaßtransporte auf Bundesstrassen und Autobahnen strikte Regelungen: Fahrzeuge dürfen maximal 4,25 m breit, 4,4 m hoch und 18,75 m lang sein; darüber hinaus benötigen Spediteure eine Ausnahmegenehmigung der DIRMED (Direction des Routes et de la Mobilité Durable).
Quelle: https://www.transportwissenschaft.de/ueberlaengentransport
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