Ein Verlader, der einen Container zur Seefracht anmeldet, ist verpflichtet, die verifizierte Bruttomasse (VGM, Verified Gross Mass) des beladenen Containers zu ermitteln und sie vor einem vom Terminal festgelegten Cut-off dem Reeder sowie dem Terminalbetreiber zu übermitteln.
Quelle: https://www.imo.org/en/OurWork/Safety/Pages/VGM.aspx
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