Sobald ein Seeschiff einen EU-Hafen anläuft, greift die MRV-Verordnung (Monitoring, Reporting, Verification): Schiffsbetreiber müssen ihre CO₂-Emissionen pro Reise systematisch messen, dokumentieren und durch akkreditierte Prüfstellen verifizieren lassen, bevor die Berichte an die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) übermittelt werden.
Quelle: https://www.emsa.europa.eu/seas-and-shipping/monitoring-reporting-verification.html
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