Haftung bei Emission Charge
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Haftung bei Emission Charge bedeutet, dass eine festgelegte Partei (z. B. Frachtführer, Versender oder Empfänger) rechtlich verpflichtet ist, die Emissionsgebühr zu zahlen, die im Transport- oder Logistikprozess erhoben wird; die genaue Verantwortlichkeit wird vertraglich bestimmt.
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