UN-Kaufrecht (CISG)
Quelle: https://www.cisg.law.pace.edu/cisg/cisg-toc.html
Das UN-Kaufrecht, formal als UN-Kaufrechtskonvention bekannt, ist ein internationales Rechtsinstrument, das den grenzüberschreitenden Verkauf von Waren harmonisiert. Es regelt Vertragsschluss, Pflichten von Verkäufer und Käufer (Lieferung, Zahlung, Mängel), Gefahrübergang, Lieferfristen, Haftung, Rechtsbehelfe und Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen. Es gilt automatisch für grenzüberschreitende Kaufverträge, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren oder das Abkommen ausschließen.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren