Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
UN-Sanktionsliste
Bevor ein Spediteur eine Sendung annimmt, prüft sein Compliance-System, ob Absender, Empfänger oder beteiligte Dritte auf der UN-Sanktionsliste stehen.
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Quelle: https://www.un.org/securitycouncil/sanctions/information
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Definition & Erklärung
Bevor ein Spediteur eine Sendung annimmt, prüft sein Compliance-System, ob Absender, Empfänger oder beteiligte Dritte auf der UN-Sanktionsliste stehen. Diese Liste wird vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geführt und benennt Personen, Unternehmen, Staaten und Organisationen, gegen die internationale Massnahmen wie Vermögenssperrungen, Reiseverbote oder Waffenembargos verhängt wurden. Sie ist eine von mehreren massgeblichen Sperrlisten im internationalen Handel – neben der OFAC SDN-Liste und den EU-Konsolidierungslisten. Wer einen Treffer ignoriert, riskiert empfindliche Bussen, den Verlust von Betriebslizenzen und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen. Moderne Compliance-Systeme gleichen Transaktionsdaten automatisiert und in Echtzeit gegen alle relevanten Listen ab – einschliesslich Absender, Empfänger, Notify Party und wirtschaftlich Berechtigte.
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