Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Unbegleiteter Kombiverkehr
Unbegleiteter Kombiverkehr ist eine Form des Kombinierten Verkehrs, bei der Sattelauflieger, Wechselbehälter oder Container ohne den zugehörigen Lkw-Fahrer auf dem Schienenwege befördert werden.
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Quelle: https://www.kombiverkehr.de
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Definition & Erklärung
Unbegleiteter Kombiverkehr ist eine Form des Kombinierten Verkehrs, bei der Sattelauflieger, Wechselbehälter oder Container ohne den zugehörigen Lkw-Fahrer auf dem Schienenwege befördert werden. Der Spediteur oder Verlader bringt die Ladeeinheit zum Abgangsterminal, der Zug übernimmt den Hauptlauf, und am Zielterminal wird die Einheit von einem anderen Zugfahrzeug übernommen – der Fahrer reist separat oder gar nicht mit. Dieses Modell entlastet Autobahnen, umgeht Lenk- und Ruhezeitvorgaben für den Schienenteil und senkt Personalkosten gegenüber der begleiteten Rollenden Landstrasse. Im Unterschied zum begleiteten Kombiverkehr (Rollende Landstrasse), wo der Lkw mitsamt Fahrer auf dem Zug mitfährt, wird beim unbegleiteten Verkehr die Ladeeinheit vom Fahrzeug getrennt und horizontal oder vertikal umgeschlagen. Europäische Terminals wie Basel, Hamburg, Duisburg oder Chiasso sind typische Knotenpunkte für solche Verkehre.
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