Im Unterschied zum allgemeinen Begriff «kombinierter Verkehr» bezeichnet Kombiverkehr eine rechtlich definierte Transportform: Der überwiegende Teil des Transportweges – gemessen in Distanz – muss per Schiene, Binnenwasserstrasse oder See zurückgelegt werden, während die strassenseitigen Vor- und Nachläufe gesetzlich begrenzt sind.
Quelle: https://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/combined-transport_en
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