Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 22. Juni 2026
Kombiverkehr
Im Unterschied zum allgemeinen Begriff «kombinierter Verkehr» bezeichnet Kombiverkehr eine rechtlich definierte Transportform: Der überwiegende Teil des Transportweges – gemessen in Distanz – muss per Schiene, Binnenwasserstrasse oder See zurückgelegt werden, während die strassenseitigen Vor- und Nachläufe gesetzlich begrenzt sind.
Kurzantwort
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Quelle: https://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/combined-transport_en
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
108
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Im Unterschied zum allgemeinen Begriff «kombinierter Verkehr» bezeichnet Kombiverkehr eine rechtlich definierte Transportform: Der überwiegende Teil des Transportweges – gemessen in Distanz – muss per Schiene, Binnenwasserstrasse oder See zurückgelegt werden, während die strassenseitigen Vor- und Nachläufe gesetzlich begrenzt sind. Die Güter werden in einer standardisierten Ladeeinheit – Container, Wechselbehälter oder Sattelauflieger – befördert, ohne dass beim Modalwechsel ein Umschlag der Ware stattfindet. Diese regulatorische Einordnung begründet in der EU konkrete Förderansprüche: Betreiber können je nach nationaler Umsetzung von Steuererleichterungen, Mautbefreiungen oder direkten Fördermitteln profitieren. Der Begriff ist damit nicht nur technisch, sondern auch fiskalisch relevant – eine fehlerhafte Einordnung im Förderantrag kann zur Ablehnung oder Rückforderung führen.
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