Endverbleib
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Exportkontrollen/Endverbleib/endverbleib_node.html
Endverbleib bezeichnet den endgültigen Bestimmungsort bzw. den Ort, an dem eine Ware nach einer Lieferung letztlich verbleibt bzw. genutzt wird. Im Export- und Zollkontext wird damit der Endverbraucher oder der Endverbleibsort bestimmt, um sicherzustellen, dass die Ware gemäß den Genehmigungen und Kontrollen verwendet wird.
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