Ein Spediteur, der Rohware unter Zollaufsicht veredelt, muss den Zollbehörden nachweisen, dass die Verarbeitung tatsÀchlich stattgefunden hat: Der Veredelungsnachweis ist dieses Dokument oder diese Dokumentensammlung (Rechnungen, MaterialausgÀnge, Gewichtsprotokolle, Inspektionsberichte).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Veredelung
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