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Verjährungsbeginn - Definition & Bedeutung | Logistik Glossar
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Verjährungsbeginn
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
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Der Zeitpunkt, ab dem die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche (z. B. aus Lieferungen, Schäden oder Fracht) zu laufen beginnt.
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