Verjährungshemmung
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/verjaehrung-verjaehrungshemmung
Verjährungshemmung bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Maßnahme, die Laufzeit der Verjährungsfrist zu stoppen oder zu verlängern, sodass Ansprüche länger geltend gemacht werden können; sie verhindert, dass die Rechtsverjährung während bestimmter Ereignisse oder Umstände automatisch eintritt.