Im Unterschied zur Verkehrshaftung als konkreter Einstandspflicht bezeichnet das Verkehrshaftungssystem das Gesamtgefüge aus internationalen Übereinkommen, nationalen Gesetzen und ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das für jeden Transportmodus verbindlich regelt, wann ein Frachtführer haftet und bis zu welchem Betrag.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Carrier_liability
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