Anders als das allgemeine Diskriminierungsverbot, das den Schutz von Personen in den Vordergrund stellt, richtet sich das Prinzip der verkehrspolitischen Wettbewerbsneutralität an Staaten und deren Einfluss auf Marktstrukturen: Kein Verkehrsträger – Schiene, Strasse, Binnenwasserstrasse oder Luftfracht – und kein Anbieter soll durch staatliche Massnahmen systematisch bevorzugt oder benachteiligt werden.
Quelle: https://www.oecd.org/competition/competitive-neutrality.htm
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