Verkehrspolitische Zuständigkeit
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrspolitik
Die verkehrspolitische Zuständigkeit bezeichnet die befugnis- oder zuständigkeitsmäßige Zuordnung einer öffentlichen Gebietskörperschaft (auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene), Strategien, Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen im Bereich Verkehr festzulegen, zu planen, zu fördern und zu überwachen – entsprechend der Zuständigkeiten für Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserverkehr.
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