Verladehaftung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verladehaftung
Die Verladehaftung bezeichnet die Haftung desjenigen, der Güter verlädt (Lade- oder Entlader), für Schäden oder Verluste an den Gütern, die während des Verladevorgangs verursacht werden. Sie gilt insbesondere bei unsachgemäßer Verladung, mangelhafter Ausrüstung oder unzureichender Sorgfalt; sie kann vertraglich, gesetzlich oder durch branchenübliche Praxis geregelt sein und gilt in der Regel solange, bis die Güter ordnungsgemäß an Ort und Stelle übergeben wurden.