Verladeverantwortung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verladung
Verladeverantwortung bezeichnet die Verpflichtung und Zuständigkeit einer Partei (z. B. Spediteur, Verlader, Frachtführer oder Halter) für die sachgerechte körperliche Verladung von Waren auf ein Transportmittel sowie für die korrekte Durchführung, Dokumentation und ggf. die Einhaltung sicherheitsrelevanter Vorgaben während des Verladevorgangs.