Verrechnungspreisanpassung Rueckwirkung
Quelle: https://www.oecd.org/tax/transfer-pricing/
Verrechnungspreisanpassung Rückwirkung bezeichnet die rückwirkende Änderung der Verrechnungspreise für Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen, sodass frühere Abrechnungen korrigiert werden. Sie erfolgt typischerweise bei nachträglich festgestellten Kosten, Nutzen oder Umstrukturierungen und wirkt sich auf frühere Abrechnungszeiträume aus.
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