Anders als das Konnossement, das als handelbares Wertpapier die Verfügungsgewalt über die Ware verkörpert, ist der Versandbegleitschein (Frachtbrief, Waybill) ein nichtbegebbares Dokument: Er hält den Frachtvertrag fest und begleitet die Sendung, berechtigt aber niemanden allein durch seinen Besitz zur Warenübernahme.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Waybill
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