Vertragsstrafe Nachbesserung
Quelle: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwaltshandbuch/vertragliche-strafe-id12817868.html
Vertragsstrafe Nachbesserung bezeichnet eine vertraglich vereinbarte Geldleistung, die fällig wird, wenn der Auftragnehmer Nachbesserungen bzw. Mängelbeseitigungen nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht ausführt.
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