Vertragsstrafe Wahlrecht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe
Eine vertragliche Klausel, die dem Nichtverletzer das Wahlrecht einrÀumt, bei Rechtsverletzung statt oder zusÀtzlich zur festgelegten Vertragsstrafe zwischen der Strafhöhe zu wÀhlen oder stattdessen Schadensersatz geltend zu machen.
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