Spediteure und Reedereien sichern sich durch Vertragsstrafenklauseln mit prozentualen Limits ab: Die Vertragsstrafe wird als Prozentsatz der Auftragssumme oder des Warenwerts definiert, etwa 2 % oder 5 % – je nach Risiko und Verhandlungsergebnis.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe
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