Vollzugsentlastung
Quelle: https://www.zoll.de
Vollzugsentlastung bezeichnet im logistischen oder zollrechtlichen Kontext eine vollständige Entlastung von laufenden Vollzugs- oder Durchführungsmaßnahmen. Sie tritt ein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine weiteren Zwangsmaßnahmen oder Prüfungen mehr erforderlich sind, wodurch der betroffene Prozess oder Transport ohne weitere behördliche Eingriffe fortgeführt oder abgeschlossen werden kann.