Vorsteuerabzugsverbot
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug.html
Das Vorsteuerabzugsverbot bezeichnet eine gesetzliche oder vertragliche Einschränkung, dass ein Unternehmer die beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gezahlte Vorsteuer (Input VAT) nicht als Vorsteuer im Rahmen seiner Umsatzsteuerschuld geltend machen darf. Es greift typischerweise in besonderen Sachverhalten, in denen die steuerliche Abzugsfähigkeit ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.