Einen Vorsteuerabzug gänzlich zu verhindern – nicht bloss zu kürzen – ist die Wirkung des Vorsteuerabzugsverbots: Das Unternehmen darf die auf bestimmten Eingangsleistungen bezahlte Umsatzsteuer nicht mit seiner Ausgangssteuerschuld verrechnen und trägt die Steuer damit endgültig als Kostenfaktor.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug.html
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