Vorsteueranspruchsübertragung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat_en
Übertragung des Rechts auf Vorsteuerabzug von einer steuerpflichtigen Person auf eine andere, z. B. bei Unternehmenswechsel, Rechtsnachfolge oder Umstrukturierungen, sodass der Empfänger die Vorsteuer geltend machen kann.