Ăndert sich die unternehmerische Nutzung eines Gegenstands oder einer Dienstleistung nachtrĂ€glich, greift die Vorsteuerberichtigung: Sie passt den ursprĂŒnglich vorgenommenen Vorsteuerabzug an die tatsĂ€chliche, abzugsberechtigte Verwendung an.
Quelle: https://www.haufe.de/steuern/umsatzsteuer/vorsteuerberichtigung
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