Vorsteuerkorrektur
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de
Korrektur des zuvor geltend gemachten Vorsteuerabzugs, wenn sich nachträglich die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ändern, beispielsweise durch fehlerhafte Abrechnung, Teilberichtigung, Privatnutzung oder Rückforderung.