Lagerhalterhaftpflicht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lagerhalterhaftpflicht
Haftpflicht des Lagerhalters: Schaden an fremden Sachen, die in einem Lager gelagert werden, wird dem Lagerhalter aufgrund dessen Verantwortlichkeit zugesprochen. Typische Bereiche umfassen Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus sowie Mängel in der Lagerung oder Fahrlässigkeit des Lagerpersonals.
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