Lagerprozessübergabe
Quelle: https://www.logistik-lexikon.de
Der Begriff bezeichnet die formale Übergabe von Verantwortlichkeiten, Prozessen und relevanten Unterlagen im Lagerbetrieb von einer Funktionseinheit auf eine andere, z. B. beim Schichtwechsel, beim Wechsel von Zuständigkeiten oder bei der Übergabe an einen neuen Logistikdienstleister.