Lagerpersonalnachtarbeit
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Nachtarbeit des Lagerpersonals liegt vor, wenn Mitarbeiter eines Lagers oder Logistikzentrums ihre Arbeitszeit während der Nacht, in der Regel außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeit (z. B. ca. 23:00–06:00 Uhr), erledigen. Sie dient der Roh- bzw. Zwischenlagerung, Kommissionierung, Wareneingang/ -ausgang und anderen logistiknahen Tätigkeiten. Die gesetzliche Regelung umfasst u. a. Arbeitszeitgrenzen, Ruhepausen, Gesundheitsschutz und gegebenenfalls Zuschläge oder besondere Schutzmaßnahmen.
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