Einfuhrsteuerstundungswiderruf
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrsteuer/stundung-einfuhrsteuer.html
Der Einfuhrsteuerstundungswiderruf ist eine behördliche Maßnahme, durch die die Erlaubnis zur Stundung der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer widerrufen wird. Der Importeur muss damit die eingeforderte Einfuhrumsatzsteuer unverzüglich zahlen bzw. zuvor gestundete Beträge nachtragen, gemäß den geltenden Vorschriften.
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