Freistellungsklausel Quellensteuer
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Withholding_tax
Eine Freistellungsklausel Quellensteuer ist eine vertragliche Bestimmung im Bereich Beschaffung, Lieferung oder Dienstleistung, die sicherstellt, dass Zahlungen an den Leistungserbringer von der Quellensteuer befreit sind bzw. dass der Zahler nicht verpflichtet ist, eine Quellensteuer einzubehalten. Sie kann basierend auf gesetzlichen Regelungen oder Doppelbesteuerungsabkommen gelten und zielt darauf ab, steuerliche Abzüge bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu vermeiden.
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