Zertifizierung durch eine benannte Stelle für Logistikausrüstung
Quelle: https://ec.europa.eu/growth/single-market/goods/building-blocks/notified-bodies_en
Die „Zertifizierung durch eine benannte Stelle für Logistikausrüstung“ ist ein Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem eine von einer nationalen Behörde benannte und akkreditierte Organisation (Benannte Stelle) prüft, ob Logistikausrüstung (z. B. Flurförderzeuge, Container, Regalsysteme, Hebezeuge) den einschlägigen EU-Richtlinien und -Normen entspricht (z. B. Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie). Nach erfolgreicher Prüfung darf der Hersteller das CE-Kennzeichen anbringen und die Ausrüstung in den EU-Binnenmarkt abgeben.
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