Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 25. Aug. 2026
Zollabbaufrist
Tritt ein Freihandelsabkommen in Kraft, sind selten alle Zölle sofort null – für viele Warenpositionen gilt eine Zollabbaufrist.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert:
Quelle: Frachtportal-Artikel «Schweiz und China: 99,8 Prozent der Exporte sollen zollfrei werden» (23.08.2026)
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
110
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Tritt ein Freihandelsabkommen in Kraft, sind selten alle Zölle sofort null – für viele Warenpositionen gilt eine Zollabbaufrist. Gemeint ist der im Abkommen festgelegte Zeitraum, über den ein Zollsatz in jährlichen Stufen bis auf null oder auf einen Restsatz gesenkt wird, typischerweise über drei, fünf, zehn oder mehr Jahre. Die Zuordnung erfolgt über Abbaukategorien in den Zollzugeständnislisten der Vertragsparteien; sensible Produkte – häufig Agrargüter und Textilien – erhalten die längsten Fristen, Kontingentlösungen oder werden ganz ausgenommen. Für Importeure und Zollabteilungen bedeutet das: Der massgebliche Präferenzzollsatz muss je Zolltarifnummer und Kalenderjahr geprüft werden, da er sich jährlich ändern kann. Nicht zu verwechseln mit einer Übergangsfrist für Verfahrensvorschriften, die keine Zollsätze betrifft.
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