Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 18. Juni 2026
Zollabfertigung Ausfuhr Seehafen
Damit Waren legal aus einem Land ausgeführt werden dürfen, muss vor dem Verladen am Seehafen eine förmliche Zollabfertigung erfolgen.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.customs.gov/
Kategorie
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
Lesezeit
1 min
Wörter
98
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Damit Waren legal aus einem Land ausgeführt werden dürfen, muss vor dem Verladen am Seehafen eine förmliche Zollabfertigung erfolgen. Der Exporteur oder sein Zollagent reicht die Ausfuhranmeldung mit den erforderlichen Begleitdokumenten – Handelsrechnung, Packliste und bei bestimmten Waren Ausfuhrgenehmigungen – bei der zuständigen Zollstelle ein. Die Behörde prüft Warenwert, Ursprung und allfällige Ausfuhrverbote oder -beschränkungen, erteilt gegebenenfalls eine physische Kontrolle und gibt die Sendung mit einem amtlichen Freigabevermerk frei. Ohne diesen Vermerk darf das Terminal die Ware nicht zur Verladung zulassen. Im europäischen Unionsversandverfahren ist die elektronische Ausfuhranmeldung (EAD) das zentrale Dokument; in anderen Jurisdiktionen gelten vergleichbare Systeme.
Nächste Schritte
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
⚡ Aktuell 2026
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
Passar ersetzt E-dec und NCTS. Passar 1.0 (Ausfuhr) ist live, Passar 2.0 (Einfuhr) startet ab Q2 2026. Roadmap, ePortal-Registrierung, Fristen und FAQ — alles auf einer Seite.
Passar 1.0Passar 2.0 → Q2 2026Passar 3.0 → Q2 2027
Aktuelle News
Logistik-Wissen direkt ins Postfach
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Fragen & Antworten aus der Community
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.
Noch keine Community-Antworten. Sei die erste Person.