Zollabnahme
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_clearance
Zollabnahme bezeichnet den Prozess, durch den Waren von der Zollbehörde freigegeben werden, damit sie in den Zollgebieten eingeführt oder ausgeführt werden können; sie umfasst die Prüfung der Zolldokumente, Festsetzung von Abgaben sowie die An- bzw. Freigabe der Waren.
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