Eine Sendung erreicht den Grenzübergang: Bevor die Waren das Zollgebiet verlassen oder in den freien Verkehr überführt werden können, muss der Importeur oder sein Spediteur eine förmliche Zollanmeldung einreichen – mit Warenbezeichnung, Ursprungsland, Zollwert und HS-Tarifnummer als Pflichtangaben.
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/c/customs-clearance.asp
Passende Tools zu diesem Begriff
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Passar ersetzt E-dec und NCTS. Passar 1.0 (Ausfuhr) ist live, Passar 2.0 (Einfuhr) startet ab Q2 2026. Roadmap, ePortal-Registrierung, Fristen und FAQ — alles auf einer Seite.
Wöchentlich: Top-News, Branchen-Facts und Wissen aus der Logistik-Welt – kostenlos.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.