Zollfreilagerung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-warehouse-procedure_en
Zollfreilagerung ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem importierte Waren in einem zugelassenen Zollfreilager unter vorläufiger Aussetzung der Einfuhrabgaben gelagert werden, bis sie zur freien Verwendung überführt, reexportiert oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.