Ein Spediteur stellt fest, dass sein Kunde Waren zur aktiven Veredelung ins Inland bringen möchte â und genau hier beginnt ein Zollgenehmigungsverfahren: Der Importeur oder Exporteur beantragt bei der zustĂ€ndigen Zollbehörde die Erlaubnis zur Ein-, Aus- oder Durchfuhr bestimmter Waren oder zur Nutzung eines besonderen Zollregimes wie Veredelungsverkehr, Zolllagerung oder vorĂŒbergehende Verwendung.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures_en
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