Zollkreditentzug
Quelle: https://www.zoll.de
Entzug der Zulassung zum Zollkredit bzw. die Aufhebung der Erlaubnis, Zölle auf Kredit zu begleichen oder Zahlungsaufschübe zu gewähren; führt zu sofortiger Zahlungspflicht der fälligen Zölle.
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