Zolllager
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Bonded_warehouse
Ein Zolllager ist eine von den Zollbehörden bewilligte Lagerstätte, in der eingeführte Waren unter zollamtlicher Aufsicht ohne sofortige Entrichtung von Einfuhrabgaben gelagert werden können, bis sie für den heimischen Markt freigegeben oder wieder exportiert werden.
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