Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 22. Juni 2026
Zollpflicht
Die Zollpflicht sichert staatliche Einnahmen und steuert Warenströme: Sie entsteht in dem Moment, in dem Waren in ein Zollgebiet eingeführt oder aus ihm ausgeführt werden, und verpflichtet den Importeur bzw.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-debt_en
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
97
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Die Zollpflicht sichert staatliche Einnahmen und steuert Warenströme: Sie entsteht in dem Moment, in dem Waren in ein Zollgebiet eingeführt oder aus ihm ausgeführt werden, und verpflichtet den Importeur bzw. Exporteur, die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben zu entrichten. Massgeblich für die Berechnung sind Warenwert, Zolltarifnummer, Ursprungsland und das anwendbare Handelsabkommen. Im Unterschied zu einem konkreten Zollsatz – der je nach Warengruppe und Präferenzstatus erheblich variieren kann – ist die Zollpflicht die übergeordnete, grundsätzliche Rechtspflicht zur Abgabe. Im Speditionsalltag löst sie eine Kaskade von Pflichten aus: Anmeldung, Dokumentenvorlage und gegebenenfalls Sicherheitsleistung, bevor die Ware in den freien Verkehr übergeht.
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