Eine Zollpflicht beim Import bedeutet, dass der Importeur (KÀufer oder EmpfÀnger) beim Eintreffen von Waren in das Zollgebiet die fÀlligen ZollsÀtze, Verbrauchssteuern und Einfuhrumsatzsteuern entrichten muss.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/imports/duties_en.htm
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