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Zollsoftware-Freigabe

Quelle: https://www.zoll.de
Die Zollsoftware-Freigabe ist die behördliche Zulassung bzw. Freigabe einer Software durch die Zollbehörden, die für die Abwicklung zollrechtlicher Prozesse verwendet wird (z. B. elektronische Zollanmeldungen). Sie bestätigt, dass die Software konform mit geltenden Zollvorschriften, Datenformaten und Schnittstellen ist und interoperabel mit den Zollsystemen arbeitet.
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