Zollsteuerhaftung Dritter
Quelle: https://www.zoll.de
Rechtliche Haftung für fällige Zölle, Abgaben und ggf. Verzollungsgebühren, die bei der Einfuhr oder Ausfuhr anfallen, durch eine Person oder Organisation, die als Dritter neben dem eigentlichen Zollschuldner verpflichtet oder haftbar gemacht wird (z. B. Zollvertreter, Spediteur oder Frachtführer) im Fall von Pflichtenverletzungen des Importeurs/Exporteurs.
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