Anders als die behördliche Zollerhebung bezeichnet das Zollsteuerinkasso eine Dienstleistung, bei der ein autorisierter Spediteur oder Zollagent die anfallenden Zölle, Abgaben und Steuern beim EmpfĂ€nger oder Auftraggeber einzieht und anschliessend an die Zollbehörde abfĂŒhrt.
Quelle: https://www.zoll.de
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