Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 23. Juni 2026
Zollwerterklärung
Ein Importeur legt der Zollstelle die Handelsrechnung vor – reicht sie allein nicht aus, um den Transaktionswert lückenlos zu belegen, ist zusätzlich eine Zollwerterklärung einzureichen.
Kurzantwort
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Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/cusval_e/cusval_e.htm
Kategorie
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
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Definition & Erklärung
Ein Importeur legt der Zollstelle die Handelsrechnung vor – reicht sie allein nicht aus, um den Transaktionswert lückenlos zu belegen, ist zusätzlich eine Zollwerterklärung einzureichen. Das Dokument weist den zollrechtlich massgeblichen Wert nach: in der Regel der Kaufpreis der Ware zuzüglich wertbildender Kostenelemente wie Fracht, Versicherung und Provisionen bis zum Einfuhrort. Auf dieser Grundlage setzt die Zollstelle Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer fest. Erscheint der angegebene Wert unplausibel niedrig oder fehlen Belege, kann die Behörde den Zollwert korrigieren oder eine alternative Bewertungsmethode heranziehen – die Reihenfolge dieser Methoden ist im WTO-Zollbewertungsübereinkommen festgelegt. Bewusst falsche Angaben gelten als Zollvergehen und können strafrechtliche Folgen haben.
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